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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBs

Stahlwerk Bodybuilding & Fighting oHG

 

§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse, Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer/ Mitglied geschlossenen Vertrages.

Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Gegenstand des Vertrages ist entweder die Mitgliedschaft in unserem Studio oder die Teilnahme an einem bestimmten Kurs.

 

§2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers/Mitglieds und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande.

Bei minderjährigen, reicht eine unterschreibende Erziehungsberechtigte Person aus. Sollte die andere Erziehungsberechtigte Person darüber nicht unterrichtet worden sein, ist die Person die unterschrieben hat verantwortlich.

Der Vertrag ist ab Unterschrift unwiderruflich.

 

 

§3 Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach unserer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 4. Werktag des laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Der Teilnehmer eines Kurses ist verpflichtet, das Teilnahmeentgelt vor Beginn des Kurses zu bezahlen.

Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer/das Mitglied kommt spätestens 5 Tagen nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer/ Mitglied, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 5,- Euro als Auslagenersatz verlangen.

Bei Kursausfall oder Schließung des Studios in Fällen von höherer Gewalt, muss der Zahlung trotzdem nachgekommen werden um das Studio aufrecht zu erhalten.

 

§4 Vertragsdauer – Kündigung

Die Mitgliedschaft besteht mindestens sechs Monate. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt.

Die Kündigungsfrist beträgt jeweils einen Monat zum Vertragsende.

Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nicht möglich.

Im Falle eines Umzugs, weg von unserem Standort, mit der Entfernung von Minimum 50,00 Kilometern, räumen wir unserem Mitglied, aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht ein.

Im Falle eines ärztlichen Attests, kann der Vertrag für die Dauer der Verletzung pausiert werden. Die Laufzeit der Dauer der Pausierung, wird an den laufenden Vertrag angehängt.

 

 

§5 Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer/das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat.

Für selbstverschuldete Unfälle und Trainingsverletzungen des Teilnehmers/Mitglieds haften wir nicht.

Unser Mitglied beziehungsweise die Aufsichtspersonen unserer Mitglieder, unterschreibt den Vertrag mit dem Wissen, dass das Mitglied Sportgesund ist. Wir übernehmen keine Haftung, bei nicht Unterrichtung von bestehenden Krankheiten oder gesundheitlichen Problemen des Mitglieds. Volljährige Personen sind für sich selbst verantwortlich, bei minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich, falls wir nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurden.

 

§6 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer/das Mitglied gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§7 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht, Mannheim.

 

Aktualisiert 26.11.2024

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